Brandschutzordnung objektspezifisch Erstellen und Prüfen (Seminar | Online)

Brandschutzordnung objektspezifisch Erstellen und Prüfen (Seminar | Online)

Webcode: UDS80

Ziel

Unverzichtbarer Bestandteil des organisatorischen/betrieblichen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung. Sie enthält objektspezifische Besonderheiten, die im Ernstfall für die Personenrettung entscheidend sein können. Die Erstellung und regelmäßige Prüfung der Brandschutzordnung durch eine fachkundige Person richtet sich nach der DIN 14096.

Ziel des Seminares ist es, die notwendige Fachkunde zu vermitteln, um Brandschutzordnungen sachkundig zu erstellen, zu aktualisieren und zu prüfen.

Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in die DIN 14096, die Inhalt und Aufbau der Teile A-C der Brandschutzordnung beschreibt. Die vorgabenkonforme Umsetzung der Anforderungen wird erläutert und in Übungen trainiert.

Eventdatum: Dienstag, 09. September 2025 09:00 – 16:30

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
Freiberger Straße 37
01067 Dresden
Telefon: +49 (351) 40470-4210
Telefax: +49 (351) 40470-490
http://www.eipos.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet