NIS-2 Compliance für Geschäftsleitungen im Gesundheitshandwerk (Seminar | Online)
Haftungsrisiken reduzieren und gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert von Geschäftsleitungen im Gesundheitshandwerk die direkte Verantwortung für Informationssicherheit gemäß § 38 BSIG. In der Praxis fehlen häufig klare Strukturen zur Integration von Risikomanagement, Meldepflichten und technisch-organisatorischen Maßnahmen in bestehende Betriebsabläufe. Unzureichende Umsetzung kann zu Haftungsrisiken und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Ziel der Weiterbildung
Die Weiterbildung vermittelt die regulatorischen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und deren konkrete Umsetzung im unternehmerischen Kontext des Gesundheitshandwerks. Sie ordnet die Rolle der Geschäftsleitung im Informationssicherheitsmanagement ein und zeigt, wie Risiken strukturiert gesteuert und überwacht werden. Der Fokus liegt auf auditfähigen Prozessen und der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Pflichten.
Nach der Weiterbildung können Sie:
- Anforderungen aus § 38 BSIG in betriebliche Prozesse übertragen
- Informationssicherheitsrisiken systematisch identifizieren und bewerten
- Risikomanagementmaßnahmen im Unternehmen strukturieren und überwachen
- technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) einordnen und bewerten
- Berichts- und Meldepflichten rechtskonform umsetzen
Hinweis: Die Schulung ist gemäß § 38 BSIG für Geschäftsleitungen verpflichtend und regelmäßig zu wiederholen.
Eventdatum: Mittwoch, 30. September 2026 09:00 – 13:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (711) 34008-0
Telefax: +49 (711) 34008-27
http://www.tae.de
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