Dr. Daniel Klein & Luisa Neubauer: Jahrzehnt der Klimaklagen? Gerichtliche Klimaverfahren (Vortrag | Online)

Dr. Daniel Klein & Luisa Neubauer: Jahrzehnt der Klimaklagen? Gerichtliche Klimaverfahren (Vortrag | Online)

In der Reihe

Vom Klima-Notstand der Welt

Dr. Daniel Klein, LL.M.
KleinCarazo International Lawyers & Consultants, Partner u. Rechtsanwalt Quantum Leap, Mitgründer und Geschäftsführer

Luisa Neubauer
Klimaaktivistin bei Fridays For Future, Autorin, Studentin

Vortrag: „Jahrzehnt der Klimaklagen? Gerichtliche Klimaklagen – ein Überblick“

Wieso handelt „die Politik“ in der Klimakrise nicht bzw. nicht adäquat und zielführend, um das +1,5o-Ziel noch zu erreichen?! Es gibt doch genügend aufrüttelnde wissenschaftliche Untersuchungen und Prognosen, auch den jüngsten Bericht des Weltklimarats (IPCC) von August 2021; ungezählt sind die politischen Absichtserklärungen und verbindlichen Beschlüsse, wie z.B. die EU-weit geltenden Treibhausgas- Minderungsziele; es gibt gar international rechtsverbindliche (!) Verträge wie das Klimaschutz- Übereinkommen von Paris 2015, und Ergebnisse aus dessen Umsetzungs-Folgekonferenzen (wie jüngst COP26 in Glasgow, 2021).

„Wenn Ihr nicht handelt, dann müssen wir halt klagen!“, so mittlerweile die Auffassung manch direkt Betroffener in aller Welt und von politisch Aktiven, insbesondere aus jüngeren Generationen. Dass deren künftige, durch die zunehmenden negativen Folgen aus der Klimakrise immer stärker gefährdeten „Freiheitsziele“ durch heutiges politisches „Zuwenig-Tun“ nicht eingeschränkt werden dürfen, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem epochalen „Klimaurteil“ vom April 2021 klar geurteilt.

Weltweit ziehen Betroffene und Klimaschützer*innen vor Gerichte, um die Bewahrung der Lebensgrundlagen einzuklagen. Es häufen sich Gerichtsverfahren und -urteile; #climatejustice ist das Stichwort seitens der „Lawyers For Future“;

„Gerichte als Klimaschützer“ heißt es schon in manchen juristischen Fachblättern; und Datenbanken für (nationale und internationale) Klimaurteile gibt es selbstverständlich auch schon.

Der Vortrags- und Diskussionsabend wird einen – eher klimapolitischen, als detail-juristischen – Überblick über wesentliche
internationale und deutsche Gerichtsverfahren vermitteln. Und richtet sich ausdrücklich auch an Nicht- Jurist*innen:

  • Wie kann ein Landwirt aus Peru den deutschen Energiekonzern RWE wegen Klimaschädigung verklagen?
  • Warum lehnt der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021 die Klage von zehn betroffenen Familien aus Europa, Fidschi und Kenia gegen die Europäische Gemeinschaft wegen Klima-Schäden und zu geringer Treibhausgas- Minderungsziele ab, weil sie „nicht exklusiv betroffen“ seien? Wohingegen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – zeitgleich – die Klage von Kindern und Jugendlichen aus Portugal gegen 33 Unterzeichnerstaaten der EU-Menschenrechtskonvention in ihrer Forderung nach stärkeren Klimaschutzmaßnahmen nicht abweist, sondern deren Dringlichkeit betont und das Verfahren bestärkt?
  • Welche Auswirkungen wird die erfolgreiche Klage der Stiftung Urgenda für 900 Bürger*innen aus 2019 haben, die deutlich stärkere Klimaschutz-Anforderungen gegen die Regierung der Niederlande durchsetzen konnte? Vergleichbar der Fall „L‘affaire du siècle“ gegen die Regierung in Frankreich 2021?
  • Oder die erfolgreiche Klage gegen den internationalen Fossile-Rohstoffe-Konzern Shell 2020, der nun seine gesamte Wirtschaftstätigkeit deutlich reduzieren muss – auch weil ihm auch die Emissionen aus der Verbrennung des von ihm geförderten Erdgases (durch Haushalte und Industrie) zugerechnet werden? Und (wie) betrifft das die Erdgas- und Erdöl-Förderung durch die Stadtwerke München?
  • Offen ist auch noch ein zwischenstaatliches Klimaschutz-Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, das erhebliche Auswirkungen – dann für alle Staaten – haben könnte.
  • Und ist die (fiktive) Klage von 34 Länder des globalen Südens im Jahr 2034 auf Schadenersatz infolge zu geringen Klimaschutzes gegen die Bundesrepublik Deutschland gänzlich unrealistisch (siehe Film ÖKOZID)?
  • Sollte gar Art. 20a des Grundgesetzes – Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – um eine „Eigenrecht der Natur auf Unversehrtheit“ erweitert werden?

    Mit einer deutlichen politischen Bewertung aus Reihen von Fridays-For-Future: Das ergibt wirklich genug Stoff zur Diskussion…

    Dr. Helmut Paschlau, U&A

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung hier (PDF)

Dr. Daniel Klein, LL.M.

  • KleinCarazo International Lawyers & Consultants, Partner u. Rechtsanwalt;
  • 2008 bis 2019 Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UNFCCC), Bonn;
  • Mitgründer und Geschäftsführer der Nachhaltigkeitsinitiative Quantum Leap

Luisa Neubauer

  • Klimaaktivistin u.a. bei Fridays For Future
  • Autorin
  • Studentin

Anmeldung erforderlich.

Zum Weiterlesen:

 

Die Mitveranstalter:
Protect the PlanetFridays for Future MünchenStudents4Future München,Parents4Future MünchenBund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Münchenforum Nachhaltig WirtschaftenGreencity – der VereinMünchner Initiative NachhaltigkeitRaus-aus-der-Steinkohle MünchenFossil Free MünchenScientists4Future München, oekom e.V., Netzwerk Saubere Energie München

Eventdatum: Donnerstag, 27. Januar 2022 19:00 – 21:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Protect the Planet Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
Gotzingerstr. 48
81371 München
Telefon: +49 (8151) 998374
http://www.protect-the-planet.de/

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